Nichtigkeitsverfahren gegen ein Patent
Ein Patentnichtigkeitsverfahren dient der Überprüfung und gegebenenfalls der vollständigen oder teilweisen Nichtigerklärung eines erteilten Patents. Die Klage auf Nichtigkeit kann nach Ablauf der Einspruchsfrist jederzeit von jedermann vor dem Bundespatentgericht erhoben werden. Ein besonderes rechtliches Interesse ist hierfür nicht erforderlich. Während die Zuständigkeit in erster Instanz ausschließlich beim Bundespatentgericht liegt, ist in der Berufungsinstanz der Bundesgerichtshof zuständig.
Verfahrensablauf
Das Verfahren beginnt mit der Einreichung einer Klageschrift. Diese muss die beantragte Nichtigerklärung des Patents sowie die Nennung und Begründung der Nichtigkeitsgründe enthalten, etwa mangelnde Neuheit, fehlende erfinderische Tätigkeit, unzulässige Erweiterung oder unzureichende Offenbarung. Der Patentinhaber erhält anschließend Gelegenheit zur Verteidigung und kann das Patent verteidigen oder eingeschränkte Patentansprüche einführen.
Nach schriftlichem Austausch der Argumente und Beweismittel kann das Gericht Sachverständige anhören und eine mündliche Verhandlung durchführen. Im Anschluss daran entscheidet das Gericht durch Urteil über Bestand oder Nichtigkeit des Patents – auch eine teilweise Nichtigerklärung ist möglich. Gegen diese Entscheidung kann Berufung zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Mögliche Nichtigkeitsgründe
- Fehlende Neuheit
- Unzureichende erfinderische Tätigkeit
- Unzulässige Erweiterung des Patentgegenstands
- Unklare oder unzulängliche Offenbarung
- Widerrechtliche Entnahme
- Weitere Gründe nach § 22 PatG
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Die Meitinger Patentanwaltskanzlei GmbH steht für fundiertes Know-how bei Patenten, Gebrauchmuster, Marken und Designrechten. Dr. Thomas Meitinger publiziert zum gewerblichen Rechtsschutz im Springer Verlag Praxishilfen, um zu wertvollen Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designrechten zu gelangen und beschreibt die hierzu besten und effizientesten Vorgehensweisen und Strategien.
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Team
Dr. Thomas Heinz Meitinger
Patentanwalt, European Patent, Trademark and Design Attorney
Julia Haaser
Patentanwaltsfachangestellte
Dr. Winfried Maier
Consultant, vorsitzender Richter am Bundespatentgericht i.R.
Meitinger Patentanwalts GmbH
Rümannstraße 37
80804 München
Telefon: 0160 90117262
E-Mail: office@meitingerip.de
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Lebenslauf - Dr. Thomas Heinz Meitinger
Dr. Thomas Heinz Meitinger ist ein erfahrener Patentanwalt und European Patent Attorney mit technischer Ausbildung in Elektrotechnik und Maschinenbau. Er war 10 Jahre als Entwicklungsingenieur tätig und füllte danach die Funktionen eines Produktionsleiters und technischen Leiters in mittelständischen Unternehmen des Spezialfahrzeugbaus bzw. der Chipkartenherstellung aus.
Im Jahre 2009 gründete er die Meitinger Patentanwalts GmbH, die sich einen großen Kundenstamm im industriellen Mittelstand Deutschlands aufbauen konnte.